Eine Stiftung verfolgt natürlich ihren Stiftungszweck. Aktuell kümmern wir uns vor allem um den Jugendfußball in Heimstetten und um Bildungsthemen, hier besonders um alles, was mit Naturwissenschaften zusammenhängt. Aber wie läuft die Finanzierung der Stiftung?

Woher bekommt die Stiftung das Geld für den Stiftungszweck?

Eine Stiftung hat -anders als ein Verein- ein Stiftungskapital. Aus dem Ertrag des Stiftungskapital (mit ein paar Abstrichen) kann die Stiftung ihren Zweck finanzieren. Das Stiftungskapital darf aber nicht verbraucht werden.

Die zweite Geldquelle sind Spenden.

Wie funktioniert das mit dem Ertrag aus dem Stiftungskapital?

Das Stiftungskapital muss real erhalten werden und das bedeutet: unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Nur das, was die Stiftung über die Inflationsrate hinaus erwirtschaftet, darf sie für den Stiftungszweck ausgeben. Das geht heutzutage natürlich nicht mehr mit Sparbriefen oder Festgeldern. Die Harlander-Stiftung nutzt folgende Anlageformen:

  • Einen Mischfonds aus Aktien und festverzinslichen Wertpapieren, der im Stiftungsbereich übliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.
  • Ein reines Aktiendepot mit dividendenstarken Aktien.
  • Eine kleine Immobilie.
  • Mehrere Nachrangdarlehen, mit denen Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien finanziert werden.
  • Eine Beteiligung an einem Solarpark-Portfolio.

Um sinnvoll arbeiten zu können, braucht die Stiftung eine Rendite von mindestens 1,5% über der Inflationsrate, also derzeit etwa 3,3%.

Kann ich an die Stiftung spenden?

Na, klar doch! Wir freuen uns über jede Spende – Spenden sind für die Finanzierung der Stiftung wichtig! Du brauchst lediglich deinen Wunschbetrag auf unser Spendenkonto zu überweisen:

Kontoinhaber: Harlander-Stiftung

IBAN: DE96 7016 6486 0003 4612 46 bei der VR-Bank München Land eG

Die Harlander-Stiftung ist gemeinnützig. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt München für Körperschaften, StNr. 143/235/33092 mit Bescheid vom 29.12.2015 nach §60 AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung die Bildung, Erziehung und Wissenschaft, Umweltschutz, Völkerverständigung und den Sport.

Deswegen kannst du eine Spende an die Harlander-Stiftung bei deiner Steuererklärung angeben. Bei Spenden bis zu 200 € reicht dafür der Bankbeleg. Bei höheren Spenden schreibst du bitte deine Adresse in die Überweisung mit hinein, damit wir dir eine Spendenbescheinigung ausstellen und zuschicken können.

Wir können Spenden auch zweckgebunden annehmen und verwenden. Einfach ist das beim Jugendfußball, weil wir diesen eigentlich immer unterstützen. Bei anderen Themen bitte zuvor mit uns Kontakt aufnehmen.

Überprüft jemand, ob die Stiftung alles richtig macht?

Ja. Die Harlander-Stiftung muss jedes Jahr eine Jahresrechnung aufstellen. Diese wird von einem vereidigten Buchprüfer geprüft. Die geprüfte Jahresrechnung wird danach der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Diese gehört zur Regierung von Oberbayern und achtet auf die Einhaltung der Vorschriften. Zusätzlich sieht sich das Finanzamt alle paar Jahre die Stiftung an und prüft, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit geben sind.

Und wenn ich mehr wissen will?

In unseren Jahresberichten findest du detailliertere Informationen sowohl zu unseren Finanzfragen als auch zur Verwendung unserer Erträge und Spenden.